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Vereinsboot

Nutzungsreglement

Das vereinseigene Fischerboot steht Mitgliedern des FVM für Fischtörns und die Freizeitnutzung auf dem Zürichsee zur Verfügung. Das nachfolgende Reglement regelt Nutzungsrecht, Reservation, Preise sowie Rechte und Pflichten von gelegentlichen Mietern und Dauermietern.

Vereinsboot auf dem Zürichsee

Nutzungsrecht

1

NutzungsrechtDas Vereinsboot steht ausschliesslich Vereinsmitgliedern zur Verfügung, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen.

1.1

Gelegentliche MieterAlle fahrberechtigten Mitglieder des FVM.

1.2

DauermieterAktivmitglieder mit unterschriebenem Dauermietvertrag. Die Anzahl ist auf vier gleichzeitige Mieter beschränkt, der Vorstand ist für die Verträge zuständig. Der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern nicht mindestens 90 Tage im Voraus schriftlich gekündigt wird.

Nutzungszweck

2

NutzungszweckDas Boot darf zum Fischen und zur Freizeitnutzung auf dem Zürichsee verwendet werden; ein entgeltlicher Personentransport ist nicht zulässig. An offiziellen Fischereiwettbewerben im Jahresprogramm haben Aktiv- und Vorstandsmitglieder bei der Reservation Vorrang, an allen anderen Tagen die Dauermieter.

Schiffsführung

3

Anforderungen an die SchiffsführungKenntnis der Schifffahrtsverordnung und der übrigen gesetzlichen Bestimmungen ist Voraussetzung. Beim ersten Mietverhältnis erfolgt eine für den Mieter obligatorische Einweisung durch den Bootswart.

Reservation / maximale Nutzungsdauer

4.1

Gelegentliche MieterReservation ausschliesslich über das Reservationstool auf fischervereinmeilen.ch, gültig nach Bestätigung durch den Bootswart. Es gilt grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs; das Boot kann an maximal zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgehend gebucht werden.

4.2

DauermieterReservation ebenfalls über das Online-Tool, jedoch höchstens einen Monat im Voraus und nach Bestätigung durch den Bootswart.

4.2.1

WochenendenJeder Dauermieter hat Anrecht auf jedes zweite Wochenende (Samstag oder Sonntag).

4.2.2

WerktageGrundsätzlich unbeschränkt, jedoch maximal zwei aufeinanderfolgende Tage durchgehend.

Übernahme / Rückgabe

5.1

Gelegentliche MieterÜbernahme und Rückgabe werden individuell mit dem Bootswart abgesprochen. Der Mieter erhält gegen eine Depotgebühr von CHF 200.00 einen Schlüssel, gibt das Boot mit vollem Tank und gereinigt zurück und meldet Mängel vor der Nutzung. Das Depot wird nach ordnungsgemässer Rückgabe innert sieben Arbeitstagen zurücküberwiesen.

5.2

DauermieterErste Übernahme individuell mit dem Bootswart; der Mieter erhält Schlüssel und leeren Tank, die nach Vertragsende wieder auszuhändigen sind. Auch hier liegt die ordnungsgemässe Reinigung in der Verantwortung des Mieters.

Preise / Zahlungsmöglichkeiten

6.1

Gelegentliche MieterCHF 50.00 pro Kalendertag (keine stunden- oder halbtagesweise Abrechnung), zahlbar per Überweisung vor Mietantritt, bar an den Bootswart oder per Twint®.

6.2

DauermieterCHF 600.00 pro Kalenderjahr (exklusive Aktivmitgliederbeitrag), bei unterjährigem Vertragsabschluss pro rata temporis berechnet. Preisanpassungen werden durch die Generalversammlung beschlossen.

Ausrüstung

7

AusrüstungDer FVM stellt das Boot mit der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung sowie Gerätschaften für die Schleppfischerei, einem Echolot, einer Ankervorrichtung und einer Badeleiter zur Verfügung. Eine Inventarliste liegt an Bord; der Mieter meldet Schäden dem Bootswart. Nicht vom Verein gestellte Ausrüstung ist selbst mitzubringen.

Versicherung / Haftung

8

Versicherung / HaftungDer FVM hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen; nicht gedeckte Schäden trägt der Mieter. Vor Mietantritt kann der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangt werden. Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden bezahlt die verursachende Person den Vorunfallwert des Bootes.

Missbrauch / Zuwiderhandlungen

9

Missbrauch / ZuwiderhandlungenBei Verstoss gegen die Schifffahrtsverordnung oder andere gesetzliche Bestimmungen haftet der Mieter vollumfänglich. Beim Fischen sind eine gültige Fischereibewilligung sowie ein Ausweisdokument mitzuführen. Der Verein kann die Nutzungsrechte bis hin zum vollständigen Nutzungsverbot einschränken.

Gültigkeit

10

GültigkeitDieses Reglement gilt für das Fischerboot mit der Immatrikulation ZH 3705 und ersetzt alle bisherigen Reglemente.

Dieses Reglement wurde am 4. Juni 2022 in Meilen durch den Präsidenten Eric Zeller und den Obmann Pierre Komatzki unterzeichnet und trat mit diesem Datum in Kraft.