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Verein

Statuten

Unter dem Namen Fischerverein Meilen FVM besteht ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Verein mit Sitz in Meilen. Nach Genehmigung durch die Generalversammlung kann sich der FVM nationalen oder regionalen Dachorganisationen aus dem Bereich der Fischerei anschliessen.

Zweck

§1

VereinszweckAustausch und Kameradschaft unter den Mitgliedern, Einsatz für die geltenden Fischerei- und Ökologiebestimmungen am Zürichsee, Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ökologische Bedeutung des Lebensraums Wasser sowie gemeinsamer Einfluss auf das Fischereiwesen.

Mitgliedschaft

§2

MitgliederkategorienAktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitglieder sowie Mitglieder der Jugendgruppe (8.–16. Altersjahr). Aktivmitglied kann werden, wer ab dem 16. Altersjahr die Statuten anerkennt; nach 25 ununterbrochenen Jahren erfolgt die Ernennung zum Freimitglied.

§2

AufnahmeAufnahmegesuche erfolgen schriftlich per Brief, Mail oder über die Website. Der Präsident oder Vizepräsident bestätigt provisorisch, die definitive Aufnahme von Aktivmitgliedern erfolgt durch die nächste Generalversammlung.

§3

AustrittEin Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand (eingeschriebener Brief oder Mail). Ausscheidende Mitglieder haften bis zum Kündigungsdatum für ihre finanziellen Verpflichtungen des laufenden Vereinsjahres.

§4

AusschlussBei Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen erfolgt nach einmaliger Mahnung die Streichung von der Mitgliederliste; ein Ausschluss durch die Generalversammlung ist bei vereinsschädigendem Verhalten möglich.

Finanzielles

§5

JahresbeiträgeVon der Generalversammlung festgesetzt, begrenzt auf max. CHF 250.00 für Aktiv-, Passiv-, Ehren- und Freimitglieder und max. CHF 125.00 für Jugendgruppenmitglieder. Zahlbar bis 30. September des laufenden Vereinsjahres.

§6

HaftungFür Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Organisation

§7

OrganeDie ordentliche Generalversammlung, die Aktivmitgliederversammlung, der Vorstand sowie die Rechnungsrevisoren und ein Ersatzrevisor.

§8

GeneralversammlungFindet in der Regel im März statt und entscheidet über Jahresbericht, Jahresrechnung, Mitgliederbeiträge, Vorstandswahlen, Statutenänderungen, Jahresprogramm und Anträge der Mitglieder.

§9

VorstandPräsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier, Obmann, Jugendgruppenleiter und zwei Beisitzer – mindestens vier Personen für die Beschlussfähigkeit. Amtsdauer ein Jahr, beim Präsidenten zwei Jahre, mit unbeschränkter Wiederwählbarkeit.

§10

ZeichnungsberechtigungDer Präsident führt Einzelunterschrift, der Vizepräsident Kollektivunterschrift zu zweien; die Ausgabenkompetenz des Vorstands beträgt max. CHF 1’000.00 im Einzelfall und max. CHF 3’500.00 pro Vereinsjahr.

§11

DelegationDer Vorstand kann spezifische Aufgaben an Vereinsmitglieder oder Aussenstehende delegieren.

Auflösung des Vereins

§12

AuflösungNur durch eine eigens dafür einberufene Generalversammlung mit ¾-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten; diese bestimmt auch über die Verwendung des Vereinsvermögens.

§13

Auflösung von Gesetzes wegenErfolgt, sobald der Verein zahlungsunfähig ist oder kein Vorstand mehr bestellt werden kann.

§14

Vereins- und RechnungsjahrDas Vereinsjahr dauert von einer ordentlichen Generalversammlung bis zur nächsten; das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die vorstehenden Statuten wurden von der Generalversammlung vom 8. April 2022 genehmigt (2. Statutenrevision) und ersetzen alle vorherigen Statuten. Unterzeichnet durch den Präsidenten Eric Zeller und den Kassier Rached Hammami.